24h-Telefon-Kontakt
Pflegedienst­leitung:

Kreis Olpe
Märkischer Kreis
Hochsauerland­kreis
02721 / 84390

Finanzierung

REGENBOGEN ist Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen.

Hier die Möglichkeiten der Kostenübernahme: 

Krankenkassen:
Meist über Einzelfallentscheidungen, Grund- und Behandlungspflege nach SGB V § 37/1 bzw. § 37/2.

Pflegekassen:
Sollte Ihr Kind aufgrund seiner Krankheit entsprechend eingestuft sein, gibt es die Möglichkeit, nach SGB XI § 38 bzw. SGB XI § 39 Fördergelder aus den Pflegekassen zu erhalten.

Sozial- und Jugendamt:
In bestimmten Fällen ist es möglich durch eine Eingliederungshilfe nach SGB VIII § 35a bzw. Jugendhilfegesetz nach SGB VIII § 20 und 27 gefördert zu werden.

Privat:
Natürlich gibt es immer auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.

Gutscheine: 
Freunde und Angehörige haben die Möglichkeit Patienten zu unterstützen, indem sie bei REGENBOGEN Gutscheine für Pflegedienstleistungen und /oder -zeiten erwerben.

Die Mitarbeiter von REGENBOGEN sind bei Fragen zur Finanzierung, sowie den entsprechenden Antragstellungen gerne behilflich!