REGENBOGEN ist Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen.
Hier die Möglichkeiten der Kostenübernahme:
Krankenkassen: Meist über Einzelfallentscheidungen, Grund- und Behandlungspflege nach SGB V § 37/1 bzw. § 37/2.
Pflegekassen: Sollte Ihr Kind aufgrund seiner Krankheit entsprechend eingestuft sein, gibt es die Möglichkeit, nach SGB XI § 38 bzw. SGB XI § 39 Fördergelder aus den Pflegekassen zu erhalten.
Sozial- und Jugendamt: In bestimmten Fällen ist es möglich durch eine Eingliederungshilfe nach SGB VIII § 35a bzw. Jugendhilfegesetz nach SGB VIII § 20 und 27 gefördert zu werden.
Privat: Natürlich gibt es immer auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.
Gutscheine: Freunde und Angehörige haben die Möglichkeit Patienten zu unterstützen, indem sie bei REGENBOGEN Gutscheine für Pflegedienstleistungen und /oder -zeiten erwerben.
Die Mitarbeiter von REGENBOGEN sind bei Fragen zur Finanzierung, sowie den entsprechenden Antragstellungen gerne behilflich!
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