Ambulante Kinderkrankenpflege REGENBOGEN GmbH und Co. KG 

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Aufgabe der SPFH ist es, durch intensive Betreuung und Begleitung die Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Diese Hilfeform ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. 

Dies soll erreicht werden durch:

  • konkretes, praktisches und gemeinsames Handeln in Erziehungs- und Beziehungsfragen innerhalb der Familie.
  • Beratung und Anleitung bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung,
  • Unterstützung bei schulischen und beruflichen Fragen einzelner Familienmitglieder,
  • Hilfe bei der Gesundheitspflege.
  • Förderung und Hilfe von Außenkontakten (Nachbarschaft, Behörden, etc.).

 

Wer kann eine SPFH beantragen?

SPFH kann denjenigen Familien gewährt werden, denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist, den Anspruch des Kindes auf Erziehung (§ 27 und § 91 SGB VIII) zu erfüllen. Die Lebenssituation dieser Familien kann gekennzeichnet sein durch

  • Überforderungssituation der Eltern,
  • Verhaltensauffälligkeiten der Kinder,
  • ungenügende Einkommenslage und/oder Wohnverhältnisse der Familien,
  • Beziehungsstörungen,
  • soziale und schulische Probleme,
  • psychische Instabilität in Verbindung mit schlechtem Gesundheitszustand von Familienmitgliedern,
  • Kinderreichtum.